Förder- und Hilfsmaßnahmen
Mit den CoronaHilfen unterstützt das Land Südtirol Menschen und Unternehmen, die von den negativen Folgen der Corona-Krise betroffen sind. Ziel der Hilfs- und Fördermaßnahmen ist es, Existenzen zu sichern und Liquidität für Familien und Unternehmen zu schaffen. Unter den folgenden Themenblöcken finden Sie alle neuen Fördermaßnahmen, die zum Teil schon in Kraft sind.
Liquidität für Familien und Unternehmen
Maßnahmen für Unternehmen
Betriebe, die durch die Pandemie betroffen sind, erhalten zur Existenzsicherung Beihilfen in Form von Zuschüssen für Kleinstunternehmen sowie Verlustbeiträgen auf die Fixkosten. Hier erhalten Sie außerdem Informationen zu den Stundungen der Darlehen aus dem Rotationsfonds sowie zu anderen Erleichterungen für Unternehmen.
Soziales Netz
Hier finden Sie Informationen zu den Covid-Hilfen für Einzelpersonen und Familien und zu den verschiedenen Maßnahmen, mit denen Familien, Mieter und Erstwohnungsbesitzer entlastet werden.
Bankkredite und Fonds
Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise für Familien und Unternehmen abzufedern, hat die Landesregierung das Abkommen mit den Südtiroler Banken und den Garantiegenossenschaften erneuert. Es stehen unterschiedliche Kreditarten zur Verfügung, die den Antragsstellern unbürokratisch ausbezahlt werden. Gemeinsam mit Lokalbanken wird das Land Südtirol außerdem einen Fonds auflegen, um heimische Unternehmen in der Krise zu unterstützen.
Maßnahmen Kultur und Bildung
Im Bereich der Kultur gibt es fünf Maßnahmenschienen. Die Maßnahmen im Bereich Bildung sind in Ausarbeitung.
Jobs und Löhne
In diesem Bereich finden Sie Maßnahmen in Bezug auf den Lohnausgleich und dessen Vorschusszahlungen sowie wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld und zu Arbeitseingliederungsprojekten für Menschen mit Behinderung.
Termine und Steuern
Um Erleichterungen für Familien und Unternehmen zu schaffen, werden Zahlungsfristen von verschiedenen Steuern und Gebühren an Land und Gemeinden aufgeschoben und Fälligkeiten für die Einreichung von Dokumenten, Anträgen und Anfragen an die Verwaltungen ausgesetzt.
Maßnahmen für Landwirtschaft
Ansuchen in Form von Verlustbeiträgen und Fixkostenzuschüssen sind voraussichtlich ab Mitte April möglich.